Ein Fallbeispiel zur Einführung von digitalen Signaturen mittels Software und Unterschriftenpads Das Thema „Digitalisierung“ betrifft jegliche Bereiche in unserem Leben und beeinflusst maßgeblich die tägliche Arbeit an unseren Arbeitsplätzen. Alle
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Das Thema „Digitalisierung“ betrifft jegliche Bereiche in unserem Leben und beeinflusst maßgeblich die tägliche Arbeit an unseren Arbeitsplätzen. Alle Arbeitsprozesse stehen auf dem Prüfstand und werden Stück für Stück durch digitale Abläufe bzw. „Workflows“ ergänzt oder ersetzt. Im Laufe des Digitalisierungsprozesses trifft man relativ schnell auf das Thema „Digitale Unterschriften bzw. Signaturen“. Hierbei wird die analog auf dem Blatt Papier gesetzte Unterschrift durch einen digitalen Freigabeprozess ersetzt. Die Einführung der digitalen Signatur in einem mittelständischen Handwerksbetrieb wird anhand eines Fallbeispiels näher beschrieben und gibt einen Einblick in den Prozess von der Problemfeststellung bis zur Lösung.
Was sollte bei Gebrauch beachtet werden? Besonders in Räumen, in denen sich gleichzeitig viele Personen über eine längere Zeit aufhalten, ist die Gefahr, sich mit Corona-Viren anzustecken, sehr groß. Die Viren werden von infizierten Personen als Aerosole an die Raumluft abgegeben. Sie können dann mehrere Stunden in der Luft schweben, sich im gesamten Raum verteilen und weitere Personen infizieren. Zu den besonders gefährdeten Räumen zählen zum Beispiel Klassenzimmer, Besprechungsräume, Großraumbüros sowie viele Gewerberäume in der Gastronomie, Fitnessräume, Friseursalons etc.
Was sollte bei Gebrauch beachtet werden? Besonders in Räumen, in denen sich gleichzeitig viele Personen über eine längere Zeit aufhalten, ist die Gefahr, sich mit Corona-Viren anzustecken, sehr groß. Die

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Neues Positionspapier zu schwer entflammbaren A2L-Kältemitteln Das Expertenkomitee COOLEKTIV hat ein neues, sehr empfehlenswertes Positionspapier zum Thema A2L-Kältemittel erstellt. Darin geht es besonders um Möglichkeiten und Potenziale der schwer entflammbaren
Zum 1. Dezember hat das BAFA die Kälte-Klima-Förderrichtlinie überarbeitet Seit dem 1. Dezember gilt eine überarbeitete Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen. Diese hat die bisherige Fassung vom 1.
Seit dem 1. Dezember gilt eine überarbeitete Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen. Diese hat die bisherige Fassung vom 1. Januar 2019 abgelöst und hat nun eine Laufzeit bis Ende 2023. Sie ist abrufbar auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de. Die "Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)" ist eine Maßnahme des Bundesumweltministeriums und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Die Förderung hat zum Ziel, die meist höheren Investitionen für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln spürbar zu verringern und gleichzeitig die durch den Anlagenbetrieb verursachten Umweltbelastungen um jährlich mindestens 100.000 t CO2-Äquivalent zu reduzieren.
Weiterhin attraktive Förderbedingungen für nachhaltigen Klimaschutz Die Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige
Die weltweit eingeführten und noch einzuführenden Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Corona-Pandemie werden dafür sorgen, dass weiterhin und eher sogar noch zunehmend persönliche Kontakte jeglicher Art vermieden, minimiert und gegebenenfalls getrackt werden.
Corona Förderung für RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten Die von Peter Altmeier angekündigte Förderrichtlinie ist nun konkretisiert und liegt seit dem 19.10.2020 in der Version vom 13.10.2020 vor. Corona