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Wieviel Arbeitszeit verbringen Sie mit der Suche und Bestellung von unterschiedlichen Lagermaterialen und wer im Unternehmen hat einen Überblick über den aktuellen Lagerbestand?
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Der gemeinsame Flyer wurde auf den neusten Stand gebracht und wird jedes Jahr aktualisiert.
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Das Thema „Digitalisierung“ betrifft jegliche Bereiche in unserem Leben und beeinflusst maßgeblich die tägliche Arbeit an unseren Arbeitsplätzen. Alle Arbeitsprozesse stehen auf dem Prüfstand und werden Stück für Stück durch digitale Abläufe bzw. „Workflows“ ergänzt oder ersetzt. Im Laufe des Digitalisierungsprozesses trifft man relativ schnell auf das Thema „Digitale Unterschriften bzw. Signaturen“. Hierbei wird die analog auf dem Blatt Papier gesetzte Unterschrift durch einen digitalen Freigabeprozess ersetzt. Die Einführung der digitalen Signatur in einem mittelständischen Handwerksbetrieb wird anhand eines Fallbeispiels näher beschrieben und gibt einen Einblick in den Prozess von der Problemfeststellung bis zur Lösung.
Was sollte bei Gebrauch beachtet werden? Besonders in Räumen, in denen sich gleichzeitig viele Personen über eine längere Zeit aufhalten, ist die Gefahr, sich mit Corona-Viren anzustecken, sehr groß. Die Viren werden von infizierten Personen als Aerosole an die Raumluft abgegeben. Sie können dann mehrere Stunden in der Luft schweben, sich im gesamten Raum verteilen und weitere Personen infizieren. Zu den besonders gefährdeten Räumen zählen zum Beispiel Klassenzimmer, Besprechungsräume, Großraumbüros sowie viele Gewerberäume in der Gastronomie, Fitnessräume, Friseursalons etc.
Seit dem 1. Dezember gilt eine überarbeitete Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen. Diese hat die bisherige Fassung vom 1. Januar 2019 abgelöst und hat nun eine Laufzeit bis Ende 2023. Sie ist abrufbar auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de. Die "Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)" ist eine Maßnahme des Bundesumweltministeriums und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Die Förderung hat zum Ziel, die meist höheren Investitionen für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln spürbar zu verringern und gleichzeitig die durch den Anlagenbetrieb verursachten Umweltbelastungen um jährlich mindestens 100.000 t CO2-Äquivalent zu reduzieren.
Die weltweit eingeführten und noch einzuführenden Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Corona-Pandemie werden dafür sorgen, dass weiterhin und eher sogar noch zunehmend persönliche Kontakte jeglicher Art vermieden, minimiert und gegebenenfalls getrackt werden.
Eine Enterprise-Resource-Planning – Software, kurz ERP, ermöglicht es, verschiedenste unternehmerische Aufgaben gebündelt in einer Softwarelösung bzw. in unterschiedlichen Modulen innerhalb einer Software abzubilden.
Die auf der Webseite von co2online hinterlegte Fördergeld-Broschüre ist für private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verfasst und enthält Förderprogramme für den Klimaschutz, Energieeffizienz und für erneuerbare Energien.
Die aktuelle Ausgabe des Bitzer Kältemittel-Report 20 enthält die aktuelle Kältemittelübersicht, die aktuelle Kältemittelentwicklung, die Gesetzeslage und die Umweltaspekte.
Titel der Richtline: Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (2019) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn (www.bafa.de) Geltungsdauer: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021