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Aufgrund der Kältemitteldiskussion werden in Zukunft im zunehmenden Maße Kältemittel Verwendung finden, die entweder brennbar oder toxisch oder beides sind. Kohlenstoffdioxid (CO2 – R744) zeichnet sich durch hohe Drucklagen aus und bedarf aus diesem Grunde einer genauen Risikobewertung.
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In Deutschland gilt für das Inverkehrbringen von Produkten (also auch für Kälteanlagen und Wärmepumpen) das Produktsicherheitsgesetz. Im Detail: „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) Ausfertigungsdatum: 08.11.2011; Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 28.4.2020“. Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden sollen. Die Markteinführung einer Kälteanlage ist gemäß § 3 ProdSG nur dann erlaubt, „wenn bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Ge-sundheit von Personen nicht gefährdet wird“. Ein Produkt darf nur in den Verkehr ge-bracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.
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Wieviel Arbeitszeit verbringen Sie mit der Suche und Bestellung von unterschiedlichen Lagermaterialen und wer im Unternehmen hat einen Überblick über den aktuellen Lagerbestand?
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Der gemeinsame Flyer wurde auf den neusten Stand gebracht und wird jedes Jahr aktualisiert.
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Zum internationalen Tag zum Schutz der Ozonschicht hat die Initiative „Klimafreundlich Kühlen und Klimatisieren mit natürlichen Kältemitteln“ eine entsprechende Information veröffentlicht.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Coolskills, Klimaschutzoffensive des HDE, RefNat4LIFE, und Refrigerants, Naturally! e.V.
Beim Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks häufen sich aktuell Fragen und Diskussionen von planenden und ausführenden Unternehmen rund um die Auslegung der neuen, Anfang 2022 in Kraft getretenen Regelungen der F-Gase-VO.
Beim Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks häufen sich aktuell Fragen und Diskussionen von planenden und ausführenden Unternehmen rund um die Auslegung der neuen, Anfang 2022 in Kraft getretenen Regelungen der F-Gase-VO.
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Die im Jahr 2015 in überarbeiteter Fassung veröffentlichte europäische F-Gase-Verordnung 517/2014 enthält einen bis 2030 reichenden Fahrplan zum schrittweisen Ausstieg aus F-Gasen mit hohen Treibhauspotenzialen zugunsten von Stoffen mit möglichst geringen GWP-Werten.
Die im Jahr 2015 in überarbeiteter Fassung veröffentlichte europäische F-Gase-Verordnung 517/2014 enthält einen bis 2030 reichenden Fahrplan zum schrittweisen Ausstieg aus F-Gasen mit hohen Treibhauspotenzialen (GWP-Werte im Vergleich zu CO2