Beim Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks häufen sich aktuell Fragen und Diskussionen von planenden und ausführenden Unternehmen rund um die Auslegung der neuen, Anfang 2022 in Kraft getretenen Regelungen der F-Gase-VO.
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Die im Jahr 2015 in überarbeiteter Fassung veröffentlichte europäische F-Gase-Verordnung 517/2014 enthält einen bis 2030 reichenden Fahrplan zum schrittweisen Ausstieg aus F-Gasen mit hohen Treibhauspotenzialen zugunsten von Stoffen mit möglichst geringen GWP-Werten.
Zum 1. Januar 2018 ist die neue Ökodesign-Verordnung 2281/2016 in Kraft getreten. Sie gilt für Raumklimageräte, Wasser- und Flüssigkeitskühlsätze (Kaltwasser-Vorlauftemperatur > 2 °C) mit Kälteleistungen ab 12 kW. Eine Verschärfung folgt ab dem 1. Januar 2021.
Als die Neufassung der europäischen F-Gase-Verordnung 517/2014 zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, gerieten große Teile der Branche in Aufruhr bis Panik. Waren und sind solche Reaktionen überzogen, angebracht oder übertrieben? Wird die Verordnung das bisherige geschäftliche Umfeld von Kälte-Klima-Fachbetrieben völlig umkrempeln - oder ist das alles nicht so schlimm, wie es berichtet wird? Nun sind seitdem einige Jahre vergangen, und die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte:
Die Normenreihe DIN EN 378 "Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen" zählt zu den wichtigsten technischen Regeln zur Planung,