
Zum 1. Dezember hat das BAFA die Kälte-Klima-Förderrichtlinie überarbeitet
Seit dem 1. Dezember gilt eine überarbeitete Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen. Diese hat die bisherige Fassung vom 1. Januar 2019 abgelöst und hat nun eine Laufzeit bis Ende 2023. Sie ist abrufbar auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de.
Die „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)“ ist eine Maßnahme des Bundesumweltministeriums und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Die Förderung hat zum Ziel, die meist höheren Investitionen für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln spürbar zu verringern und gleichzeitig die durch den Anlagenbetrieb verursachten Umweltbelastungen um jährlich mindestens 100.000 t CO2-Äquivalent zu reduzieren.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter Fachbeiträge.