Was sollte bei Gebrauch beachtet werden? Besonders in Räumen, in denen sich gleichzeitig viele Personen über eine längere Zeit aufhalten, ist die Gefahr, sich mit Corona-Viren anzustecken, sehr groß. Die Viren werden von infizierten Personen als Aerosole an die Raumluft abgegeben. Sie können dann mehrere Stunden in der Luft schweben, sich im gesamten Raum verteilen und weitere Personen infizieren. Zu den besonders gefährdeten Räumen zählen zum Beispiel Klassenzimmer, Besprechungsräume, Großraumbüros sowie viele Gewerberäume in der Gastronomie, Fitnessräume, Friseursalons etc.
Was sollte bei Gebrauch beachtet werden? Besonders in Räumen, in denen sich gleichzeitig viele Personen über eine längere Zeit aufhalten, ist die Gefahr, sich mit Corona-Viren anzustecken, sehr groß. Die

COOLEKTIV

Neues Positionspapier zu schwer entflammbaren A2L-Kältemitteln Das Expertenkomitee COOLEKTIV hat ein neues, sehr empfehlenswertes Positionspapier zum Thema A2L-Kältemittel erstellt. Darin geht es besonders um Möglichkeiten und Potenziale der schwer entflammbaren
Zum 1. Dezember hat das BAFA die Kälte-Klima-Förderrichtlinie überarbeitet Seit dem 1. Dezember gilt eine überarbeitete Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen. Diese hat die bisherige Fassung vom 1.
Seit dem 1. Dezember gilt eine überarbeitete Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen. Diese hat die bisherige Fassung vom 1. Januar 2019 abgelöst und hat nun eine Laufzeit bis Ende 2023. Sie ist abrufbar auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de. Die "Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)" ist eine Maßnahme des Bundesumweltministeriums und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Die Förderung hat zum Ziel, die meist höheren Investitionen für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln spürbar zu verringern und gleichzeitig die durch den Anlagenbetrieb verursachten Umweltbelastungen um jährlich mindestens 100.000 t CO2-Äquivalent zu reduzieren.
Weiterhin attraktive Förderbedingungen für nachhaltigen Klimaschutz Die Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige