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25. Juni 2020 / Veröffentlicht in Aktuelles, Uncategorized

Informationen zum Gesetzesentwurf des BMU

Bundesumweltministerium will Handel mit illegalen Kältemitteln unterbinden:
Vorsicht vor unbekannten Kältemittel-Anbietern!

Kälteanlagenbauer sollten sehr genau darauf achten, aus welchen Quellen sie ihre Kältemittel beziehen, denn mit einem neuen Gesetz will das Bundesumweltministerium dem seit einigen Jahren florierenden Handel mit illegalen Kältemitteln einen Riegel vorschieben. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden Kälte-Klima-Fachunternehmen verpflichtet, ihren Kunden gegenüber, einen schriftlichen Nachweis zur Herkunft des Kältemittels zu führen.

Am 26. Mai hat das Bundesumweltministerium den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“ veröffentlicht. In diesem Gesetz geht es darum, durch geeignete Maßnahmen den Handel mit illegalen Kältemitteln zu unterbinden, die nicht der Quotenregelung der europäischen F-Gase-Verordnung entsprechen.

Die Einführung der überarbeiteten F-Gase-Verordnung Anfang 2015 hat den europäischen Markt für Kältemittel erheblich verändert. Eine Quotenregelung schreibt seitdem exakt vor, welche Mengen an neu hergestellten Kältemitteln (F-Gase) bis 2030 europaweit von zugelassenen Unternehmen in Verkehr gebracht werden dürfen. Ziel ist eine Verringerung der Treibhausgaswirksamkeit dieser Kältemittel bis 2030 um rund 80%. Da mit der Einführung dieser Quotenregelung aber besonders Kältemittel mit hohen Treibhauswerten (GWP) wie zum Beispiel R404A, R410A und R134a deutlich teurer geworden sind, blüht seitdem der Schmuggel von Kältemitteln in die EU. Gegen diesen will das Bundesumweltministerium mit dem neuen Gesetz nun entschieden vorgehen. Dazu enthält der Gesetzesentwurf, kurz zusammengefasst, folgende Regelung:

Entlang der gesamten Liefer- und Gebrauchskette für Kältemittel wird eine neue Dokumentationspflicht eingeführt. Das bedeutet: Egal, wo und von wem ein Unternehmen Kältemittel einkauft (Großhandel, Internet etc.), muss der Verkäufer oder Betreiber erklären, dass es sich dabei um „legales“ Kältemittel handelt, das die Vorgaben der EU-F-Gase erfüllt (also in der Quotenregelung erfasst ist). Letztlich muss auch zum Beispiel ein Kälte-Klima-Fachbetrieb, der eine neue Anlage in Betrieb nimmt oder in eine bestehende Anlage Kältemittel nachfüllt, seinem Endkunden die Legalität des von ihm eingesetzten Kältemittels schriftlich bescheinigen, damit dieser wiederum der Gewerbeaufsichtsbehörde den Nachweis vorlegen kann.

Dieses geplante Vorgehen soll es künftig den zuständigen Kontrollbehörden ermöglichen, die Liefer- und Gebrauchsketten besser nachverfolgen zu können. Zudem wird es gleichzeitig auch Pflicht, dass jeder Kauf und Verkauf von Kältemitteln deklariert werden muss. Diese Maßnahmen, einhergehend mit entsprechenden Strafen bei Verstößen, dürften dazu beitragen, den Verkauf von illegalen Kältemitteln spürbar zu verringern.

Gleichzeitig birgt der Einsatz eines aus unbekannten Quellen bezogenen Kältemittels aber stets auch die Gefahr, dass dieses nicht der Originalzusammensetzung entspricht und unter Umständen erhebliche Schäden an einer Anlage verursacht, für die dann der Kälte-Klima-Fachbetrieb haftet.

Die coolskills-Trägerverbände Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), die Landesinnung Hessen-Thüringen/ Baden-Württemberg (LIK) und der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) unterstützen diese Gesetzesinitiative und werden dem Bundesumweltamt dazu eine Stellungnahme übersenden.

coolskills wird über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens berichten.

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