13 Jul Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen
Pressemitteilung der Bonner Stimmer vom 08.07.2020
Stellungnahme der Bonner Stimme zum Referentenentwurf *)
Die Bonner Stimme – das gemeinsame politische Sprachrohr von VDKF, BIV und ZVKKW – hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand: 26.05.2020) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit verfasst.
„Das Bundesumweltministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht vor, dass entlang der gesamten Liefer- und Gebrauchskette für Kältemittel eine neue Dokumentationspflicht eingeführt werden soll. Das bedeutet: Egal, wo und von wem ein Unternehmen Kältemittel einkauft (Großhandel, Internet etc.), muss der Verkäufer oder Betreiber erklären, dass es sich dabei um “legales” Kältemittel handelt, das die Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung erfüllt (also in der Quotenregelung erfasst ist). Letztlich muss auch ein Kälte-Klima-Fachbetrieb, der eine neue Anlage in Betrieb nimmt oder in eine bestehende Anlage
Kältemittel nachfüllt, seinem Endkunden die Legalität des von ihm eingesetzten Kältemittels schriftlich bescheinigen, damit dieser wiederum der Gewerbeaufsichtsbehörde den Nachweis vorlegen kann. …“
Die vollständige Stellungnahme der Bonner Stimme finden Sie hier:
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Stellungnahme Bonner Stimme zum Referentenentwurf 1 | 8. Juli 2021 | Download |
*) Die Stellungnahme der Bonner Stimme wurde mit Datum vom 08.07.2020 dem BMU mit der Bitte um Berücksichtigung per Mail zugesandt.