coolskills
Aufgrund der Kältemitteldiskussion werden in Zukunft im zunehmenden Maße Kältemittel Verwendung finden, die entweder brennbar oder toxisch oder beides sind. Kohlenstoffdioxid (CO2 – R744) zeichnet sich durch hohe Drucklagen aus und bedarf aus diesem Grunde einer genauen Risikobewertung.
coolskills
In Deutschland gilt für das Inverkehrbringen von Produkten (also auch für Kälteanlagen und Wärmepumpen) das Produktsicherheitsgesetz. Im Detail: „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) Ausfertigungsdatum: 08.11.2011; Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 28.4.2020“. Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden sollen. Die Markteinführung einer Kälteanlage ist gemäß § 3 ProdSG nur dann erlaubt, „wenn bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Ge-sundheit von Personen nicht gefährdet wird“. Ein Produkt darf nur in den Verkehr ge-bracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.
coolskills
Wieviel Arbeitszeit verbringen Sie mit der Suche und Bestellung von unterschiedlichen Lagermaterialen und wer im Unternehmen hat einen Überblick über den aktuellen Lagerbestand?
coolskills
Der gemeinsame Flyer wurde auf den neusten Stand gebracht und wird jedes Jahr aktualisiert.
Beim Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks häufen sich aktuell Fragen und Diskussionen von planenden und ausführenden Unternehmen rund um die Auslegung der neuen, Anfang 2022 in Kraft getretenen Regelungen der F-Gase-VO.
coolskills
Die im Jahr 2015 in überarbeiteter Fassung veröffentlichte europäische F-Gase-Verordnung 517/2014 enthält einen bis 2030 reichenden Fahrplan zum schrittweisen Ausstieg aus F-Gasen mit hohen Treibhauspotenzialen zugunsten von Stoffen mit möglichst geringen GWP-Werten.
coolskills
Das Thema „Digitalisierung“ betrifft jegliche Bereiche in unserem Leben und beeinflusst maßgeblich die tägliche Arbeit an unseren Arbeitsplätzen. Alle Arbeitsprozesse stehen auf dem Prüfstand und werden Stück für Stück durch digitale Abläufe bzw. „Workflows“ ergänzt oder ersetzt. Im Laufe des Digitalisierungsprozesses trifft man relativ schnell auf das Thema „Digitale Unterschriften bzw. Signaturen“. Hierbei wird die analog auf dem Blatt Papier gesetzte Unterschrift durch einen digitalen Freigabeprozess ersetzt. Die Einführung der digitalen Signatur in einem mittelständischen Handwerksbetrieb wird anhand eines Fallbeispiels näher beschrieben und gibt einen Einblick in den Prozess von der Problemfeststellung bis zur Lösung.
Was sollte bei Gebrauch beachtet werden? Besonders in Räumen, in denen sich gleichzeitig viele Personen über eine längere Zeit aufhalten, ist die Gefahr, sich mit Corona-Viren anzustecken, sehr groß. Die Viren werden von infizierten Personen als Aerosole an die Raumluft abgegeben. Sie können dann mehrere Stunden in der Luft schweben, sich im gesamten Raum verteilen und weitere Personen infizieren. Zu den besonders gefährdeten Räumen zählen zum Beispiel Klassenzimmer, Besprechungsräume, Großraumbüros sowie viele Gewerberäume in der Gastronomie, Fitnessräume, Friseursalons etc.
Seit dem 1. Dezember gilt eine überarbeitete Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen. Diese hat die bisherige Fassung vom 1. Januar 2019 abgelöst und hat nun eine Laufzeit bis Ende 2023. Sie ist abrufbar auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de. Die "Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)" ist eine Maßnahme des Bundesumweltministeriums und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Die Förderung hat zum Ziel, die meist höheren Investitionen für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln spürbar zu verringern und gleichzeitig die durch den Anlagenbetrieb verursachten Umweltbelastungen um jährlich mindestens 100.000 t CO2-Äquivalent zu reduzieren.
Die weltweit eingeführten und noch einzuführenden Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Corona-Pandemie werden dafür sorgen, dass weiterhin und eher sogar noch zunehmend persönliche Kontakte jeglicher Art vermieden, minimiert und gegebenenfalls getrackt werden.